ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Arbeitsablauf
Das 3d-Modell wird auf Grundlage Ihrer Planangaben (2d-dwg/dxf) von uns erstellt. Angelieferte 3d-Modelle, werden von uns auf ihre Verwendungsmöglichkeit geprüft. Sie erhalten während der Produktion Previews zur Korrektur. Der finale Korrekturstand muss von Ihnen freigegeben werden. Anschließend rendern wir die finalen Produktionsdaten. Abschließend erfolgt die Bildbearbeitung. Als Endprodukt erhalten Sie eine geschlossene Bilddatei.

§ 2 Beauftragung, Honorar, Zahlungsziel
Ihre Beauftragung unseres Angebotes erfolgt schriftlich an uns (Datum, Stempel und Unterschrift per Fax 089-23 07 77 68 oder Mail an info@form3d.de). Unser Zahlungsziel beträgt 14 Tage ohne Abzug. Bei einem Auftragsvolumen von über EUR 3.500 € stellen wir zum Start eine Abschlagsrechnung in Höhe von 30% mit umgehendem Zahlungsziel.

§ 3 Datenstand
Wir erhalten den zu visualisierenden Datenstand. Fehlerhafte Daten (z.B. falsche Planstände) bedeuten u. U. zusätzliche Bearbeitung, die zusätzlich berechnet werden.

§ 4 Abweichungen vom formulierten Aufwand
Sollte der Aufwand durch Änderungen der ursprünglichen Daten oder durch besondere Wünsche von Kundenseite aus, den kalkulierten Rahmen übersteigen, behalten wir uns eine Korrektur des Angebotes vor. Der Kunde wird auf Mehraufwand und die Honorarerweiterung hingewiesen.

§ 5 Enddaten an den Kunden
Finale geschlossene Bilddaten als .tif- und .jpg-Format im RGB-Modus, gängige Filmformate bei Bewegtbildern. Nicht enthaltene Daten: Alle zur Produktion verwendeten 2d- und 3d-Daten.

§ 6 Lieferzeit
Voraussichtliche Lieferzeit wie im Angebot angegeben. Die Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Beginn nach schriftlicher Beauftragung.

§ 7 Nutzungsrechte, Weitergabe
(1) Eine Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber ist nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig. Der Auftraggeber erkennt an, dass die von form 3d gelieferten Bilder (urheber-/leistungsschutz-) rechtlich geschützt sind. form 3d ist Urheber der produzierten Bilddaten.
(2) Erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am beauftragten Bild. Inhaltlich gilt die Beschränkung auf das jeweilig angebotene Projekt. Eine Mehrfachnutzung für weitere Projekte ist gesondert zu vergüten.
(3) Inbegriffen ist eine kostenfreie Übertragung oder Unterlizenzierung an Unternehmen, die mit dem Vertrieb oder der Vermarktung des Projektes beauftragt sind.
(4) Eine sonstige Nutzung durch Dritte / am Projekt Beteiligte ist bei form 3d vorab anzufragen und evtl. gesondert zu vergüten.

(5) Bei einer Nutzung der Bilder und/oder Weitergabe an Dritte entgegen dieser vertraglichen Vereinbarung ist form 3d berechtigt, vom Auftraggeber Unterlassung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass form 3d kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Eigenwerbung
form 3d als Urheber des Bildes darf das beauftragte Bild uneingeschränkt zu eigenen Werbezwecken nach Veröffentlichung und Freigabe durch den Auftraggeber nutzen.

§ 9 Namensnennung form 3d
form 3d ist bei allen Nutzungen der Bilddaten bei Veröffentlichungen im Internet oder in Printprodukten als Urheber und Produzent des Bildes wie folgt zu nennen (am Bild oder im Bildnachweis - Impressum): “Visualisierung / Animation: form 3d”. Sonderregelungen können vereinbart werden.

§ 10 Haftung
(1) Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden nur, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben oder der Schaden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen ist.
(2) Bei der Haftung für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, sowie bei der Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer oder leitende Angestellte von uns sind, ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel die vereinbarte Vergütung nicht überschreitet, beschränkt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung für eine übernommene Garantie bleiben von vorstehenden Bestimmungen unberührt.
(4) Die Abtretung von Forderungen aller Art gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

§ 11 Sonstiges
(1) Änderungen dieses Vertrages sowie dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Erklärungen, die der Auftraggeber uns gegenüber abzugeben hat. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
(2) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
(4) Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Die Vertragsschließenden sind verpflichtet, unwirksame Teile einer Klausel im Wege der ergänzenden Vereinbarung unverzüglich durch eine solche Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche Abrede als ersetzt.

Stand: 01.04.2021